SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes Leistungsangebot der Jugendhilfe und wendet sich an ganze Familiensysteme. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen. Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. Dabei wird Hilfe zur Selbsthilfe gegeben und die Eigenverantwortung der Familie gestärkt. Im direkten Kontakt mit den Familien hilft sie Alltagsprobleme, Krisen und Konflikte zu lösen.

Voraussetzungen

  • Die Anspruchsvoraussetzungen (Hilfe zur Erziehung) müssen erfüllt sein. (Erziehung ist nicht gewährleistet und die Hilfe ist geeignet und notwendig)
  • Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch dem zuständigen BSD/ASD für die Familie nach vorherigem Antrag
  • die Mithilfe der Familie ist zwingend erforderlich (Bereitschaft zur Mitwirkung) an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Zielen.
  • die Familienstruktur ist von Erziehungs- und Beziehungsschwierigkeiten, anderen Probleme (z. B. Trennungsthematik, Suchtgefahr) und gesellschaftlichen Defiziten (z. B. finanzielle Probleme, schlechte Wohnsituation) geprägt

Gesetzliche Grundlagen

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. (§ 31 SGB VIII)

Zielgruppe

Familien oder alleinerziehende Personen mit Schwierigkeiten

  • in ihren Erziehungsaufgaben,
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
  • mit Finanzen, wie Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Sozialhilfebezug
  • der Lösung von Konflikten und Krisen sowie
  • im Kontakt mit Ämtern und Institutionen,

oft in Verbindung mit:

  • niedrigem oder fehlendem Bildungsabschluss,
  • problematischer Wohnsituation,
  • Arbeitslosigkeit oder geringfügigem Beschäftigungsverhältnis,
  • Suchtproblemen, (psychischen) Erkrankungen

Rahmenbedingungen

  • Der zeitliche Umfang der Hilfe ergibt sich aus dem jeweiligen Bedarf
  • Die päd. Fachkräfte sind ein multiprofessionelles und multikulturelles Team und werden bedarfsorientiert in der Regel einzeln oder nach Absprache im 2er Team eingesetzt
  • Alle verfügen über mehrjährige Erfahrungen mit der Zielgruppe
  • Durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, befindet sich das Team in einem stetigen Entwicklungsprozess
  • Das Konzept der SPFH wird durch interne Qualitätsüberprüfungen sichergestellt und inhaltlich weiterentwickelt

Zeiten und Umfang

Die Dauer ist abhängig vom Hilfebedarf und der im Hilfeplangespräch vereinbarten Häufigkeit und Anzahl an Kontakten. Der Hilfeplan orientiert sich an gemeinsam zwischen der Familie, dem BSD/ASD und dem Leistungserbringer festgelegten Zielen.

Ziele
  • Hilfe zur Selbsthilfe für die Familie
  • Stabilisierung des familiären Systems
  • Stärkung der Erziehungskompetenz und der familieneigenen Ressourcen
  • Anleitung zum selbständigen Lösen von Konflikten und Problemen
  • Unterstützung bei Kontakt zu Ärzten, Ämtern, Schulen, Kindertagesbetreuung, etc.
  • Aufbau und Festigung sozialer Kompetenzen
  • Vermeidung einer Fremdunterbringung
  • für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren